Sozialassistent
Staatlich geprüfte Sozialassistentin/
Staatlich geprüfter Sozialassistent
Ausbildungsziel
Die Ausbildung soll für die Arbeit als Zweitkraft neben einer Fachkraft in verschiedenen sozialpflegerischen und sozialpädagogischen Tätigkeitsfeldern qualifizieren.
Einsatzmöglichkeiten
Bereiche der Kinder- und Jugenerziehung, Altenpflege, Heilerziehung.
Aufnahmevoraussetzungen
- Mittlere Reife oder eine gleichwertige Schulausbildung
- gesundheitliche Eignung entsprechend § 32ff des Jugendarbeitsschutzgesetzes
In Jahrgangsstufe zwei kann aufgenommen werden, wer die allgemeine Hochschulreife oder einen gleichwertigen Abschluss nachweist und eine Aufnahmeprüfung besteht.
Art und Dauer der Ausbildung
Die Ausbildung erfolgt ausschließlich in Vollzeitform und dauert zwei Jahre. Der Ausbildungsgang ist in Jahrgangsstufen gegliedert (in der Regel 40 Wochen theoretische Ausbildung, 40 Wochen Praktikum).
Inhalte des theoretischen und praktischen Unterrichts
Allgemeine Unterrichtsfächer:
Deutsch, Sozialkunde, Religion oder Philosophie, Englisch, Sport
Berufsbezogene Lernbereiche:
Berufskundliche Grundlagen, Sozialpädagogisches Handeln, Sozialpflegerisches Handeln
Praktika:
Praktika werden in geeigneten Praxisstellen abgeleistet. Die Schüler sind zur regelmäßigen Teilnahme am Praktikum verpflichtet.
Prüfung:
Die Ausbildung schließt mit einer staatlichen Abschlussprüfung ab. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Prüfungsteil, einem mündlichen Prüfungsteil und einem Kolloquium.
Einzugsbereich
Hansestadt Wismar, Landkreis Ludwigslust, Landkreis Nordwestmecklenburg, Landkreis Parchim, Landeshauptstadt Schwerin