Heilerziehungspfleger


Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin/
Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger

Ausbildungsziel

Der Heilerziehungspfleger ist befähigt, selbstständig und eigenverantwortlich durch erweiterte Kompetenzen in Planung, Strukturierung und Reflexion des heilpädagogischen Handelns Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen in allen Altersstufen zu betreuen, zu pflegen, zu begleiten, zu fördern und zu erziehen.

Einsatzmöglichkeiten

Dienste für Menschen mit Beeinträchtigungen

Frühförderung, Familien entlastende Dienste, Pflegedienste, Beratungsdienste,

Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen

Frühförderstätten, Regel- und Sonderkindertagesstätten, integrierte Tagesstätten, Sonder- und Förderschulen, Berufsbildungs- und Berufsförderungswerke, Erwachsenenbildungswerkstätten, Werkstätten, Freizeitstätten, Fachkrankenhäuser für Rehabilitation, heilpädagogische Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Wohngemeinschaften, Wohnstätten, Wohnheime sowie Lebensgemeinschaften

Zulassungsvoraussetzungen

- Gesundheitliche Eignung
- Schulische und berufliche Abschlüsse

  • Mittlere Reife und eine abgeschlossene Ausbildung als "Staatlich geprüfter Sozialassistent"
  • oder eine abgeschlossene einschlägige zweijährige Berufsausbildung, die mindestens ein 600-stündiges Praktikum beinhaltet
  • oder eine abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung und ein mindestens 600-stündiges Praktikum

oder

  • Hochschulzugangsberechtigung und ein mindestens 600-stündiges Praktikum

Art und Dauer der Ausbildung

Die dreijährige Ausbildung an der Fachschule Sozialwesen in der Fachrichtung Heilerziehungspflege umfasst 80 Wochen Unterricht und 40 Wochen Praktikum.
Die dreijährige berufliche Qualifikation kann durch den Erwerb der Fachhochschulreife ergänzt werden.

Inhalte des theoretischen und praktischen Unterrichts

Fachrichtungsübergreifender Lernbereich

Lerngebiet Kommunikation und Gesellschaft: Deutsch, Sozialkunde, Englisch, Religion oder Philosophie

Fachrichtungsspezifischer Lernbereich

Lerngebiet Heilerzieherische Theorie und Praxis: Allgemeine Psychologie und heilpädagogische Psychologie, Allgemeine Pädagogik und Heilpädagogik, Methodik heilerzieherischen Handelns, Sprecherziehung, Bewegungserziehung, Kinder- und Jugendliteratur
Lerngebiet Musisch-kreative Gestaltung: Spielerziehung, Kunst- und Werkerziehung, Musikerziehung
Lerngebiet Organisation, Recht- und Verwaltung: Rechtskunde, Informationsverarbeitung
Lerngebiet Pflege und medizinische Grundlagen: Gesundheitspflege, Anatomie und Physiologie, Allgemeine Pathologie, Innere Medizin und Neurologie und Psychiatrie

Zusatzunterricht für Spezialisierung

Einzugsbereich

Hansestadt Wismar, Landkreis Ludwigslust, Landkreis Nordwestmecklenburg, Landkreis Parchim, Landeshauptstadt Schwerin

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