Ausbildungsberufe
Hilfe für die Orientierung in allen Bildungsgängen finden Sie bei den
Berufsinformationszentren der Agentur für Arbeit.
Bei einer betrieblichen Ausbildung muss ein Ausbildungsvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb abgeschlossen werden. Der Ausbildungsbetrieb meldet seine Lehrlinge in der Berufsschule selbst an. Auszubildenden wird nach dem
Berufsbildungsgesetz § 17 eine Vergütung gezahlt.
Für die Fachoberschule ist die Bewerbung direkt an die Berufliche Schule gerichtet (vgl. Seite Bewerbung). Der Einzugsbereich der Schule ist zu beachten. Auskünfte über Fördermöglichkeiten nach dem Bundesausbildungsförderungsetz (BAföG) erteilen die für den Wohnsitz des Bewerbers zuständigen Ämter für Ausbildungsförderung.
Für Schüler der Fachoberschule kann bei auswärtiger Unterbringung ein Wohngeldzuschuss beantragt werden.
Informationen zu Unterkünften in der Landeshauptstadt Schwerin geben u. a.:
http://www.comtact-dienste.de/
http://www.abc-bau.de/internat.html
http://www.swg-schwerin.de/pages/jungeswohnen.htm